Natur- und Vogelschutzverein 1954 e.V. Harthausen
Natur- und Vogelschutzverein 1954 e.V. Harthausen

Vogel des Jahres 2019, 2020, 2021, 2022, 2023, 2024, 2025

- Vogel des Jahres 2019 - die Feldlerche Vogel des Jahres


- Vogel des Jahres 2020 - die Turteltaube Vogel des Jahres

 

Vogel des Jahres 2021 -  das Rotkehlchen Vogel des Jahres
 

Vogel des Jahres 2022 - der Wiedehopf Vogel des Jahres

 

- Vogel des Jahres 2023 - das Braunkehlchen Vogel des Jahres 

 

- Vogel des Jahres 2024 - der Kiebitz Vogel des Jahres
 

- Vogel des Jahres 2025 - der Hausrotschwanz Vogel des Jahres

Information während der Brut- und Setzzeit

Sobald das Frühjahr beginnt, sind die Naturschützer und Jäger voller Sorge, wenn nicht an der Leine geführte Hunde in Feld und Wald ausgeführt werden. Lesen Sie mehr welchen Beitrag Sie während der Brut- und Setzzeit leisten können.

Information während der Brut- und Setzzeit
Hundeführer-Appell_2021_V3.pdf
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Anerkennung als Umwelt- und Naturschutzvereinigung

Unserem Verein wurde von der zuständigen Behörde, Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz die

 

Anerkennung nach § 3 Abs. 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz als Umwelt- und Naturschutzvereinigung zuerkannt.

 

Die Anerkennung als Umwelt- und Naturschutzvereinigung verleiht uns besondere Rechte, an umweltrelevanten Behördenverfahren mitzuwirken und deren Entscheidungen verwaltungsintern und gerichtlich überprüfen zu lassen.

Die Verleihung dieser Partizipationsrechte – Widerspruchs- und Klagerechte – befugt uns mit unserem fachlichen und örtlichen Wissen zu den behördlichen und gerichtlichen Entscheidungen beizutragen.

Weitere Informationen dazu finden Sie als als PDF.

Anerkennung als Umwelt- und Naturschutzvereinigung
Anerkennung als Umwelt- und Naturschutzv[...]
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Schutzgebiete in der Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen

Natura 2000-Gebiete

 

FFH-Gebiete (gemäß der Richtlinie 92/43/EWG)

 

FFH-Gebiet 6616-301 - Speyerer Wald und Haßlocher Wald und Schifferstädter Wiesen

 

FFH-Gebiet 6715-301 - Modenbachniederung

 

 

Vogelschutzgebiete gemäß der Richtlinie 79/409/EWG, bzw. gemäß § 25 Abs. 2 LNatSchG vom 28.09.2005 und der Landesverordnung vom 22.06.2010

 

Vogelschutzgebiet 6616-402 - Speyerer Wald, Nonnenwald und Bachauen zwischen Geinsheim und Hanhofen

 

 

Naturschutzgebiete

 

NSG-7338-073  Woogwiesen

NSG-7338-036  Haderwiese

 

 

Landschaftsschutzgebiete

 

07-LSG 3.027     Rehbach-Speyerbach

Mitglied werden

Auszug aus unserer Satzung:

 

§ 2         Mitglieder

 

1.      Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützen will.

 

2.      Wer die Mitgliedschaft erwerben will, hat an den Vorstand eine schriftliche Beitrittserklärung zu richten. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Über die Beitrittserklärung entscheidet der Vorstand.

 

3.      Möglich sind Einzelmitgliedschaften, sowie auch Familienmitgliedschaften. Familienmitgliedschaften können von Ehepaaren und Lebensgemeinschaften beantragt werden. Volljährige Mitglieder aus Familienmitgliedschaften haben gleiche Rechte und Pflichten wie Einzelmitglieder. Eingetragene Minderjährige aus Familienmitgliedschaften sind gleichgestellt gemäß § 2 Ziffer 2.

 

4.     Jedes aufgenommene Mitglied erhält die Vereinssatzung.

Aufnahmeantrag
Ein download des Aufnahmeantrags steht Ihnen hier zur Verfügung.
Aufnahmeantrag 2025.pdf
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