- Vogel des Jahres 2019 - die Feldlerche Vogel des Jahres
- Vogel des Jahres 2020 - die Turteltaube Vogel des Jahres
- Vogel des Jahres 2021 - das Rotkehlchen Vogel des Jahres
- Vogel des Jahres 2022 - der Wiedehopf Vogel des Jahres
- Vogel des Jahres 2023 - das Braunkehlchen Vogel des Jahres
- Vogel des Jahres 2024 - der Kiebitz Vogel des Jahres
- Vogel des Jahres 2025 - der Hausrotschwanz Vogel des Jahres
Sobald das Frühjahr beginnt, sind die Naturschützer und Jäger voller Sorge, wenn nicht an der Leine geführte Hunde in Feld und Wald ausgeführt werden. Lesen Sie mehr welchen Beitrag Sie während der Brut- und Setzzeit leisten können.
Unserem Verein wurde von der zuständigen Behörde, Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz die
Anerkennung nach § 3 Abs. 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz als Umwelt- und Naturschutzvereinigung zuerkannt.
Die Anerkennung als Umwelt- und Naturschutzvereinigung verleiht uns besondere Rechte, an umweltrelevanten Behördenverfahren mitzuwirken und deren Entscheidungen verwaltungsintern und gerichtlich überprüfen zu lassen.
Die Verleihung dieser Partizipationsrechte – Widerspruchs- und Klagerechte – befugt uns mit
unserem fachlichen und örtlichen Wissen zu den behördlichen und gerichtlichen Entscheidungen beizutragen.
Weitere Informationen dazu finden Sie als als PDF.
Natura 2000-Gebiete
FFH-Gebiete (gemäß der Richtlinie 92/43/EWG)
FFH-Gebiet 6616-301 - Speyerer Wald und Haßlocher Wald und Schifferstädter Wiesen
FFH-Gebiet 6715-301 - Modenbachniederung
Vogelschutzgebiete gemäß der Richtlinie 79/409/EWG, bzw. gemäß § 25 Abs. 2 LNatSchG vom 28.09.2005 und der Landesverordnung vom 22.06.2010
Vogelschutzgebiet 6616-402 - Speyerer Wald, Nonnenwald und Bachauen zwischen Geinsheim und Hanhofen
Naturschutzgebiete
NSG-7338-073 Woogwiesen
NSG-7338-036 Haderwiese
Landschaftsschutzgebiete
07-LSG 3.027 Rehbach-Speyerbach
Auszug aus unserer Satzung:
§ 2 Mitglieder
1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützen will.
2. Wer die Mitgliedschaft erwerben will, hat an den Vorstand eine schriftliche Beitrittserklärung zu richten. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Über die Beitrittserklärung entscheidet der Vorstand.
3. Möglich sind Einzelmitgliedschaften, sowie auch Familienmitgliedschaften. Familienmitgliedschaften können von Ehepaaren und Lebensgemeinschaften beantragt werden. Volljährige Mitglieder aus Familienmitgliedschaften haben gleiche Rechte und Pflichten wie Einzelmitglieder. Eingetragene Minderjährige aus Familienmitgliedschaften sind gleichgestellt gemäß § 2 Ziffer 2.
4. Jedes aufgenommene Mitglied erhält die Vereinssatzung.